Unsere Preise:
Preisvereinbarungen werden unverbindlich, persönlich oder telefonisch besprochen. Fahrdienste werden mit 0,30€ pro Kilometer
berechnet .
Natürlich sind alle meine haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a ESTG
von der Steuer absetzbar.
Bei bestimmten Voraussetzungen können Sie oder Ich mit der Pflegekasse direkt abrechnen.
* - Verhinderungspflege nach § 39 SGBXI
** - Entlastungsbetrag
*** Pflegesachleistung
* Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr
** Der Entlastungsbetrag
ist der einzige monatliche Zuschuss der sozialen Pflegeversicherung, auf den alle Pflegebedürftigen einen Anspruch haben, die zu Hause versorgt werden. Die einzige Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Ziel des Entlastungsbetrags ist es, den Alltag zu erleichtern. Dafür stehen für Pflegegrad 1 bis 5 pro Monat pauschal 125 Euro zur Verfügung